14 Februar 2023 Blog

Wem gehören Daten?

Daten gelten heute als das Maß aller Dinge. Sie bestimmen Qualitätsstandards, Preisgrundlagen und Leistungsumfänge. Wem aber gehören solche Daten, wer darf sie nutzen?

Ein Eigentum an Daten gibt es im deutschen Recht nicht, Daten sind keine Sachen. Ein Eigentum besteht allenfalls an dem Datenträger, der die Daten generiert und auch versendet. Die entscheidende Frage ist also, wem gehört der Datenträger, wer darf von diesem Datenträger aus die gewonnenen Daten übertragen? Sind es reine Maschinendaten oder sind möglicherweise auch personenbezogene Daten im Spiel?

Die weiteren Fragen ergeben sich aus dem Kartellrecht, das sowohl eine Datennutzung möglicherweise limitiert, weil eine Marktposition missbraucht wird oder umgekehrt die Datennutzung erzwingt, weil ein Folgemarkt sonst möglicherweise ausgeschlossen ist. Das bekannte Beispiel sind die freien Werkstätten im Bereich der Automobilhersteller.

Für die Nutzung solcher Maschinendaten insbesondere gibt es bisher keine gesetzlichen Vorgaben. Werden sie aber genutzt, was heute fast der Regelfall ist, kann nur eine vertragliche Grundlage eine rechtliche Basis für die Datennutzung schaffen.

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