Nur zwei Tage vor der Verabschiedung der CSDDD im Rat hat dieser auch die Verordnung über ein Importverbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, oder abgekürzt: FLR) angenommen.
Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.
Die Verordnung über Entwaldung und Waldschädigung ist seit Juni 2023 in Kraft. Verpflichtete Unternehmen müssen die EUDR bis zum 30. Dezember 2024 umsetzen (Kleine und mittlere Unternehmen bis zum 30. Juni 2025).
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich in den Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Text für die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, abgekürzt CSDDD oder CS3D) geeinigt.