Ausschluss eines Abgeordneten: GvW Graf von Westphalen erzielt für Bürgerschaft Erfolg vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht
GvW Graf von Westphalen hat die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgreich in einem Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht vertreten. Hintergrund des Rechtsstreites ist eine Bürgerschaftssitzung im vergangenen Jahr, aus der ein Abgeordneter wegen verschiedener Wortbeiträge durch die Präsidentin ausgeschlossen worden war. Das Verfassungsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 2. März 2018 (HVerfG 3/17) dem Antrag der GvW-Rechtsanwälte Dr. Ronald Steiling und Saskia Soravia stattgegeben und entschieden, dass der Sitzungsausschluss rechtmäßig war.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts war das Vorgehen der Bürgerschaftspräsidentin von der Hamburgischen Verfassung und der Geschäftsordnung der Bürgerschaft gedeckt. Denn der betroffene Abgeordnete habe sich durch seine Äußerungen einer gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses schuldig gemacht. In seinen Urteilsgründen betont das Gericht, dass der Präsidentin bei der Frage, wann ein Redebeitrag einen Sitzungsausschluss rechtfertige, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustehe, den sie im vorliegenden Fall nicht überschritten habe.
Das Urteil des Verfassungsgerichts stärkt damit den Gedanken der Parlamentsautonomie und der parlamentarischen Würde als Voraussetzung einer funktionierenden demokratischen Ordnung.
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