Bargeldloses Bezahlsystem für Geflüchtete: GvW begleitet Fin-Tech PL Gutscheinsysteme givve® im Vergabeverfahren
14 Bundesländer haben gemeinsam ein bargeldloses Bezahlsystem für Geflüchtete europaweit ausgeschrieben. Auf dem Vergabeverfahren lastet nach Medienberichten ein hoher politischer Druck. Es wurde nach Darstellung in den Medien die Erwartung kommuniziert, unverzüglich den Zuschlag zu erteilen.
Bei dem Vergabeverfahren handelt es sich um eine sehr komplexe Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Bezahlkarte ist eine Prepaid-Karte, die speziell für die Nutzung durch Geflüchtete und Leistungsberechtigte entwickelt wurde. Sie ermöglicht ihnen einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Sozialleistungen. Durch die Verwendung von Bezahlkarten wird eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, während gleichzeitig die Effizienz und Transparenz in der Abwicklung von Unterstützungsleistungen gesteigert werden.
Das Fin-Tech PL Gutscheinsysteme givve® wird in Ausschreibungen von GvW beraten und vertreten. Neben drei weiteren Unternehmen rügte PL Gutscheinsysteme bereits während des Vergabeverfahrens Verfahrensfehler in der Ausschreibung und leitete ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Karlsruhe ein. Das OLG Karlsruhe entscheidet im Rahmen des Sofortigen Beschwerdeverfahrens, ob ein Zuschlag erteilt werden darf oder ob die Ausschreibung zurück zu versetzen oder aufzuheben ist. In einem separaten Rechtszug wird ggf. noch zu überprüfen sein, ob die Ausschreibung auch kartellrechtlich relevant ist.
GvW begleitet PL Gutscheinsysteme durch ein standortübergreifendes Team unter der Federführung von Dr. Bettina Meyer-Hofmann bestehend aus Greta Sürmann (beide Vergaberecht), Dr. Patrick Wolff (Bankrecht) und Sven-Erik Holm (IT-Recht) sowie Christian Kusulis (Kartellrecht).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.