Berliner Gespräche




Dr. Bettina Meyer-Hofmann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht
Partnerin
Dr. Bettina Meyer-Hofmann ist laut JUVE Wirtschaftshandbuch und The Legal 500 Deutschland eine deutschlandweit empfohlene Beraterin im Vergaberecht. Dr. Meyer-Hofmann leitet die Praxisgruppe Vergaberecht und den Fokusbereich Gesundheit der Kanzlei.




Düsseldorf
GvW Graf von Westphalen
Königsallee 61 – Köblick
40215 Düsseldorf
Berlin
GvW Graf von Westphalen
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
Studium in Freiburg, Hamburg und München
Bundesrechtsanwaltskammer; Deutscher Anwaltverein; forum vergabe e.V.; Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Deutsch, Englisch
Empfohlene Anwältin für Vergabe- und Gesundheitsrecht, „verhandlungsgeschickt und kommunikationsstark“
„ich empfehle sie gerne weiter“, „fachlich sehr gut“, Wettbewerber
Empfohlene Anwältin und Name der nächsten Generation im Vergaberecht
Empfohlene Anwältin im Vergaberecht, „gut erreichbar, Top-Beratung, dabei freundlich und offen für Input“; „gute Ideen auch bei abseitigeren Projekten“
Empfohlene Anwältin im Vergaberecht, „besonders sachkundig“
Als deutschlandweit im Vergaberecht empfohlene Beraterin geführt
Gelistet in "Deutschlands beste Anwälte"
„TOP Anwalt 2020“ im Baurecht
Empfohlene Anwältin für Vergaberecht, „fachlich sehr gut“
Empfohlene Anwältin im Baurecht und im Öffentlichen Recht/Vergaberecht, von Mandanten gelobt als „kompetent und hellwach“
Empfohlene Anwältin im Öffentlichen Recht/PPP
Veröffentlichungen
Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von richtungsweisenden Entscheidungen zum neuen Vergaberecht erlassen. Diese möchten wir Ihnen gern persönlich vorstellen.
Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von richtungsweisenden Entscheidungen zum neuen Vergaberecht erlassen. Diese möchten wir Ihnen gern persönlich vorstellen.
Dr. Bettina Meyer-Hofmann, Birgit Lotz und Sebastian Clermont stellen die wichtigsten Urteile im Vergaberecht vor.
Dr. Bettina Meyer-Hofmann, Birgit Lotz und Greta Marie Sürmann stellen die wichtigsten Urteile im Vergaberecht vor.
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Die Themen: Unbürokratische Beschaffung in Zeiten von Corona; Umgang mit Bauzeitverzögerungen wegen Corona Lieferengpässen und Arbeitsbehinderungen