Fehmarnbeltquerung: GvW erzielt weiteren Prozesserfolg
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im November 2020 sämtliche gegen den Planfeststellungsschluss zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung gerichteten Klagen abgewiesen hat (mehr), konnte GvW Graf von Westphalen nunmehr einen weiteren gerichtlichen Erfolg für das Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Großprojekts erzielen.
Mit Beschluss vom 25. Januar 2022 (Az. 4 MB 57/21) hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde einer Gemeinde abgewiesen und ist damit dem Antrag der Anwältinnen und Anwälte von GvW gefolgt. Hintergrund der Entscheidung ist ein Eilverfahren, mit dem die antragstellende Gemeinde erreichen wollte, den Beginn der Bauarbeiten an dem Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung einstweilen zu stoppen. Zur Begründung ihres Begehrens machte die Gemeinde, die eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, angebliche Mängel des Rettungs- und Notfallkonzepts für den Tunnel geltend, durch welche sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Mit diesem Begehren scheiterte sie zunächst in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht, das den Eilantrag der Gemeinde mit Beschluss vom 30. September 2021 als unzulässig ablehnte. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr bestätigt und in seinem Beschluss festgestellt, dass eine Verletzung der Gemeinde in ihren Rechten nicht einmal im Ansatz möglich erscheine. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, so dass das Verfahren damit seinen endgültigen Abschluss gefunden hat.
GvW begleitet das Verfahren zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung bereits seit dem Jahr 2015 mit einem Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier und Felix Kazimierski.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.