Fehmarnbeltquerung: GvW erzielt weiteren Prozesserfolg
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im November 2020 sämtliche gegen den Planfeststellungsschluss zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung gerichteten Klagen abgewiesen hat (mehr), konnte GvW Graf von Westphalen nunmehr einen weiteren gerichtlichen Erfolg für das Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Großprojekts erzielen.
Mit Beschluss vom 25. Januar 2022 (Az. 4 MB 57/21) hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde einer Gemeinde abgewiesen und ist damit dem Antrag der Anwältinnen und Anwälte von GvW gefolgt. Hintergrund der Entscheidung ist ein Eilverfahren, mit dem die antragstellende Gemeinde erreichen wollte, den Beginn der Bauarbeiten an dem Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung einstweilen zu stoppen. Zur Begründung ihres Begehrens machte die Gemeinde, die eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, angebliche Mängel des Rettungs- und Notfallkonzepts für den Tunnel geltend, durch welche sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Mit diesem Begehren scheiterte sie zunächst in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht, das den Eilantrag der Gemeinde mit Beschluss vom 30. September 2021 als unzulässig ablehnte. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr bestätigt und in seinem Beschluss festgestellt, dass eine Verletzung der Gemeinde in ihren Rechten nicht einmal im Ansatz möglich erscheine. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, so dass das Verfahren damit seinen endgültigen Abschluss gefunden hat.
GvW begleitet das Verfahren zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung bereits seit dem Jahr 2015 mit einem Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier und Felix Kazimierski.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz bei der Vergabe eines Großauftrags für das Offshore-Netzanbindungsprojekt North Sea Connector 2 beraten. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme eines Konvertersystems bestehend aus einer Offshore-Konverter-Plattform in der Nordsee sowie einer landseitigen Konverterstation in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Projekt North Sea Connector 2 sollen künftig Offshore-Windparks in der Nordsee mit dem deutschen Stromnetz verbunden werden.

GvW Graf von Westphalen hat Primepulse und Vsquared Ventures bei der Series-C-Finanzierungsrunde der NEURA Robotics GmbH beraten. Die Transaktion zählt zu den bislang größten Venture-Finanzierungsrunden im europäischen Startup-Ökosystem.

GvW hat Ethereal Space, Inc., ein innovatives kommerzielles Raumfahrtunternehmen, im Weltraum- und Satellitenrecht sowie bei der Gründung der Ethereal Space GmbH beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.
Unsere Leistungen

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.
