Feste Fehmarnbeltquerung kommt: GvW erzielt für Land Schleswig-Holstein großen Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden.
Die Kläger – zuletzt noch zwei Umweltverbände, drei Reedereien und die Stadt Fehmarn – hatten sich nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen gegen den Planfeststellungsbeschluss gewendet. Die Pläne sehen den mit 18 km weltweit längsten Absenktunnel für den kombinierten Schienen- und Straßenverkehr vor. Der durch Mauteinnahmen nutzerfinanzierte Ostseetunnel soll Deutschland und Dänemark auf einer vierspurigen Autobahn und einer zweigleisigen, elektrifizierten Bahnstrecke verbinden.
Alle Klagen blieben ohne Erfolg, die Leipziger Richter stellten keinen Abwägungsfehler der Behörde fest. Mehr zu den Gründen siehe in der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 62/2020 (mehr).
„Der Senat hat ausdrücklich betont, dass es der Vorhabenträgerin nicht zugemutet werden kann, für den Planfeststellungsbeschluss eine Bestandsaufnahme in der Detailtiefe eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes durchzuführen“, zeigt sich Dr. Ronald Steiling, der das Land Schleswig-Holstein in den Verfahren federführend beraten und vertreten hat, von der Entscheidung bestätigt. „Hier könnte sich eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung abzeichnen“.
GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
(BVerwG 9 A 6.19, 9 A 7.19, 9 A 9.19, 9 A 10.19, 9 A 11.19, 9 A 12.19 und 9 A 13.19).
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