29 März 2012 Pressemitteilungen

Graf von Westphalen erzielt Erfolg für die Hamburgische Bürgerschaft

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. März 2012 zugunsten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg entschieden und einen gegen das Parlament gerichteten Eilantrag verworfen.

Der Antragsteller, ein Mitglied der Bürgerschaft, wollte mit dem Verfahren verhindern, dass die Bürgerschaft über die von Seiten des Senates beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Hapag-Lloyd Holding AG beschließt. Da er sich insofern nicht ausreichend informiert fühlte, forderte der Antragsteller, die Beschlussfassung um einen Monat aufzuschieben.

Die Bürgerschaft wurde in dem Verfahren von den Rechtsanwälten
Dr. Ronald Steiling und Prof. Dr. Christian Winterhoff, beide Partner bei Graf von Westphalen, vertreten. In ihrer Stellungnahme machten sie u.a. die Unzulässigkeit des Eilantrages geltend. Diese Rechtsauffassung wurde durch das Hamburgische Verfassungsgericht in vollem Umfang bestätigt. In dem Beschluss, mit dem der Antrag als „offensichtlich unzulässig" verworfen wird, heißt es, ein einzelner Abgeordnete habe keinen Anspruch auf Absetzung eines bestimmten Tagesordnungspunktes oder Vertagung entgegen einer Mehrheitsentscheidung der Bürgerschaft. Die Entscheidung betont damit das in der Verfassung verankerte Mehrheitsprinzip und stärkt die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes.

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