Graf von Westphalen mit zweifacher Auszeichnung als einer der 100 Top-Arbeitgeber für Juristen in Deutschland
Graf von Westphalen gehört zu den beliebtesten Arbeitgebern für den juristischen Nachwuchs in Deutschland: Gleich zwei renommierte Rankings zählen die Kanzlei zu den 100 attraktivsten Arbeitgebern für Jura-Absolventen.
Im „Law Edition 2011“-Ranking des Trendence Graduate Barometer konnte sich Graf von Westphalen von Rang 29 im Vorjahr auf Rang 22 verbessern. Die Auszeichnung des Berliner Personalmarketing-Instituts Trendence basiert auf einer Umfrage unter mehr als 2.500 examensnahen Studenten, Referendaren und jungen Berufsträgern. Im aktuellen azur100 Top-Arbeitgeber-Ranking für junge Juristen ist Graf von Westphalen von Platz 72 im Vorjahr auf Platz 41 vorgerückt. Insgesamt bewertete die Redaktion des JUVE-Karrieremagazins azur 100 Kanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Behörden und Beratungsgesellschaften.
In der azur-Bewertung punktet Graf von Westphalen vor allem in den Kategorien Ausbildung, Aufstiegschancen und Work-Life-Balance. Die Redaktion lobt insbesondere den schnellen Mandantenkontakt, den Graf von Westphalen seinen Neueinsteigern bietet, sowie das hohe Engagement in der Referendarausbildung, das unter anderem ein neues monatliches Kolloquium für Praktikanten, Referendare und Associates umfasst. Was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt, überzeugte Graf von Westphalen die Redakteure mit flexiblen, individuell zu vereinbarenden Arbeitsmodellen. Weitere Pluspunkte sind die individuelle Karriereförderung durch Mentoren sowie die Möglichkeit einer Teilzeitpartnerschaft. Im Hinblick auf das Renommee wird Graf von Westphalen als „führende Kanzlei“ im Bereich des Außenhandelsrechts sowie als „empfohlene“ bzw. „häufig empfohlene“ Kanzlei in den Bereichen privates Baurecht, M&A, Vergaberecht und Umwelt- und Planungsrecht genannt. Die azur-Bewertung umfasst auch eine Befragung der eigenen Associates. Diese äußern sich besonders positiv über die Arbeitsbedingungen und die guten Partnerperspektiven in der Kanzlei.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.