10 September 2014 Pressemitteilungen

GvW Graf von Westphalen erwirkt für Utopia einstweilige Verfügung gegen ProSiebenSat.1

GvW Graf von Westphalen hat für die Utopia GmbH („Utopia“) vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die ProSiebenSat.1 Digital GmbH („ProSiebenSat.1“) erwirkt.

ProSiebenSat.1 plant, ab dem Frühjahr 2015 das neue Reality-TV-Format UTOPIA in Deutschland auszustrahlen. Nach Vorbild des Unterhaltungsformats „Big Brother“ sollen über ein Jahr hinweg 15 Personen mit mehr als 100 Kameras beim Aufbau einer „neuen Gesellschaft“ beobachtet werden, die sie von Grund auf selbst gestalten sollen. Das Fernsehformat, hinter dem Talpa Media, die Medienholding des Erfolgsproduzenten John de Mol, steht, wurde bereits in die Niederlande und die USA verkauft.

Utopia mit Sitz in München ist Deutschlands führendes Internetportal für Nachhaltigkeit mit 3,5 Mio. Besuchern im Jahr. Ziel des Unternehmens ist es, Menschen zu einem nachhaltigen Konsumverhalten und Lebensstil zu bewegen. Das Unternehmen, das umweltfreundliche Produkte und faire Arbeitsbedingungen fördert, zählt große Konsumgüterunternehmen zu seinen Kunden, u.a. Saturn, Otto, Frosta, REWE, Krombacher und Unilever.

Durch das geplante gleichnamige TV-Format und der daraus resultierenden Verwechslungsgefahr sieht Utopia die Werte ihres über Jahre hinweg aufgebauten Nachhaltigkeitsportals stark gefährdet. Aufgrund der zu erwartenden breiten Medienwirkung ist davon auszugehen, dass das geplante Format massive rufschädigende Auswirkungen auf das Ansehen der Online-Plattform Utopia.de und nachteilige Effekte für das Wachstum der Community haben würde. Dr. Meike Gebhard, Geschäftsführerin der Utopia, führt hierzu aus: „Das geplante TV-Format spiegelt in keiner Form die Idee des Aufbruchs in eine bessere Welt wider, die wir bei Utopia gemeinsam mit unserer Community und den Millionen treuen Nutzern unseres Portals seit vielen Jahren verfolgen. Mit Utopia.de möchten wir Menschen für einen nachhaltigen und bewussten Lebensstil sensibilisieren. Unsere Marke lebt daher von Grundwerten wie Vertrauen und Seriosität. Entsprechend wichtig ist es für uns, unseren guten Namen nicht durch ein weiteres Reality Show-Format von potenziell fragwürdiger Qualität beschädigt zu sehen.“

Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Hamburg der ProSiebenSat.1 verboten, ohne Zustimmung der Utopia „im geschäftlichen Verkehr das Zeichen UTOPIA für Kommunikationsmöglichkeiten für Nutzer auf einer Internetplattform zu benutzen und/oder benutzen zu lassen und/oder derartig gekennzeichnete Kommunikationsmöglichkeiten für Nutzer auf einer Internetplattform zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.“ Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht der ProSiebenSat.1 Digital GmbH ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Utopia wird von einem Team bestehend aus den Anwälten Dr. Christian Triebe (Hamburg) sowie Dr. Walter Scheuerl (Hamburg) und Dr. Kristofer Bott (Frankfurt) vertreten.

Unter der Federführung des Hamburger Partners Dr. Ritesh Rajani hat GvW Graf von Westphalen Anfang 2014 die Tivola Ventures GmbH beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Utopia vertreten. GvW Graf von Westphalen ist mit diesem Mandat erstmalig direkt für die Utopia tätig.

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