„Handtuchspenderfall“ rechtskräftig: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Der sog. Handtuchspenderfall ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin gegen das Urteil des OLG München vom 29. Juli 2021 zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter haben Gründe, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen, in ihrem formellen Beschluss vom 19. Mai 2022 abgelehnt (I ZR 142/21).
Das Verfahren ist nun endgültig zu Gunsten der GvW-Mandantin ZVN beendet. Es liegt keine Markenverletzung vor, wenn Papierhandtuchspender in öffentlichen Waschräumen mit fremden Papierhandtüchern befüllt werden. Dies hatte das OLG München (U 2962/16) in Abkehr einer über 30 Jahre alten Grundsatzentscheidung des BGH entschieden – und war damit der Argumentation der GvW-Mandantin gefolgt. Mehr zum sog. Handtuchspenderfall hier.
GvW Graf von Westphalen hat ZVN in diesem Rechtsstreit erfolgreich durch Dr. Christian Triebe vertreten.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
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