HOAI vor dem Aus? GvW lädt ein zur Veranstaltungsreihe
Der EuGH hat, wie von vielen erwartet, die HOAI jedenfalls zum Teil gekippt. Das Urteil hat klargestellt, dass Mindest-und Höchstsätze gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Doch was die Folgen dieser Entscheidung sind ist noch unklar. Werden die Gerichte das EuGH-Urteil umsetzen, obwohl es sich „nur“ an die Bundesrepublik wendet? Gilt die HOAI erstmal weiter, bis eine Reform der Honorarordnung erfolgt?
Eins ist jedenfalls klar: ein „weiter so!“ in der Hoffnung auf eine auskömmliche Mindestsatzvergütung ist nicht möglich. Insofern wird es für alle Planungsbeteiligten zukünftig notwendig sein, die Leistungserbringung umfassend und genau zu kalkulieren, um die Aufträge wirtschaftlich vernünftig erfüllen zu können. Und dies ist eine ganz neue Herausforderung für den Großteil der deutschen Ingenieur- und Planungsbüros!
Wir begleiten sie dabei – und laden ein in unsere deutschen Büros zu unserer Afterwork-Roadshow. Unsere Baurechts-Experten beurteilen hier die Folgen der Entscheidung für die Praxis und zeigen Wege auf, wie es weitergehen kann. Hier finden unsere Veranstaltungen statt:
Berlin, 08.08.3019 mit Dr. Sven Donner
Hamburg, 13.08.2019 mit Christian Esch
Frankfurt, 21.08.2019 mit Johannes Schuhmann
München, 11.09.2019 mit Hans-Joachim Lagier und Martin Knoll
Düsseldorf, 17.09.2019 mit Dr. Thomas Senff
Melden Sie sich und interessierte Kolleginnen und Kollegen gerne über unser Registrierungsformular an.
„Die Entscheidung des EuGH ist bahnbrechend – und hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Diskutieren Sie mit uns gemeinsam die Folgen der Entscheidung“, erklärt Dr. Thomas Senff, Praxisgruppenleiter Baurecht bei GvW Graf von Westphalen. „Die Qualität in der Bauausführung bleibt das höchste Gut. Hoffen wir, dass infolge der EuGH-Rechtsprechung ein solcher Preiswettbewerb ausbleibt, der sich auf die Qualität auswirkt".
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.