HOAI vor dem Aus? GvW lädt ein zur Veran­stal­tungs­reihe

Der EuGH hat, wie von vielen erwartet, die HOAI jedenfalls zum Teil gekippt. Das Urteil hat klargestellt, dass Mindest-und Höchstsätze gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Doch was die Folgen dieser Entscheidung sind ist noch unklar. Werden die Gerichte das EuGH-Urteil umsetzen, obwohl es sich „nur“ an die Bundesrepublik wendet? Gilt die HOAI erstmal weiter, bis eine Reform der Honorarordnung erfolgt?

Eins ist jedenfalls klar: ein „weiter so!“ in der Hoffnung auf eine auskömmliche Mindestsatzvergütung ist nicht möglich. Insofern wird es für alle Planungsbeteiligten zukünftig notwendig sein, die Leistungserbringung umfassend und genau zu kalkulieren, um die Aufträge wirtschaftlich vernünftig erfüllen zu können. Und dies ist eine ganz neue Herausforderung für den Großteil der deutschen Ingenieur- und Planungsbüros!

Wir begleiten sie dabei – und laden ein in unsere deutschen Büros zu unserer Afterwork-Roadshow. Unsere Baurechts-Experten beurteilen hier die Folgen der Entscheidung für die Praxis und zeigen Wege auf, wie es weitergehen kann. Hier finden unsere Veranstaltungen statt:

Berlin, 08.08.3019 mit Dr. Sven Donner

Hamburg, 13.08.2019 mit Christian Esch

Frankfurt, 21.08.2019 mit Johannes Schuhmann

München, 11.09.2019 mit Hans-Joachim Lagier und Martin Knoll

Düsseldorf, 17.09.2019 mit Dr. Thomas Senff

Melden Sie sich und interessierte Kolleginnen und Kollegen gerne über unser Registrierungsformular an.

 „Die Entscheidung des EuGH ist bahnbrechend – und hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Diskutieren Sie mit uns gemeinsam die Folgen der Entscheidung“, erklärt Dr. Thomas Senff, Praxisgruppenleiter Baurecht bei GvW Graf von Westphalen. „Die Qualität in der Bauausführung bleibt das höchste Gut. Hoffen wir, dass infolge der EuGH-Rechtsprechung ein solcher Preiswettbewerb ausbleibt, der sich auf die Qualität auswirkt".

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