Oberlandesgericht Hamm verhandelt weiter über die Millionenklage von Rustenburg
Das OLG Hamm hat in der mündlichen Verhandlung angekündigt, dass über die Berufung der Rustenburg Co. Ltd., vertreten durch die Kanzlei GvW Graf von Westphalen, weiter verhandelt wird. Das Gericht beabsichtigt, zur Klärung der strittigen Fragen über die Reichweite des Schiedsspruchs des Londoner Court of International Arbitration und der Schiedsgerichtsabrede Sachverständigengutachten zum englischen und russischen Recht einzuholen.
Welche Experten beauftragt und welche genauen Fragen ihnen gestellt werden, wird das Gericht am 15.06.2016 verkünden. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage der Rustenburg Co. Ltd. wird auf Grundlage der Ergebnisse dieser Rechtsgutachten getroffen. Der Zeitrahmen für die Erstellung der Rechtsgutachten steht noch nicht fest.
„Wir freuen uns, dass das OLG Hamm sich mit diesem Rechtsstreit sehr gründlich befasst und zur Klärung von Fragen des ausländischen Rechts Experten hinzuzieht. Wir sind zuversichtlich, dass die Sachverständigen unser Verständnis der relevanten Rechtssätze bestätigen, und haben damit gute Gründe für die Hoffnung auf einen für unsere Mandantin positiven Prozessausgang," kommentiert GvW Graf von Westphalen.
GvW Graf von Westphalen hat das Mandat erst in der Berufungsinstanz übernommen.
Streitgegenstand der Klage ist ein geplatztes Joint Venture zwischen der Sintez-Group und dem Essener RWE-Konzern für den gemeinschaftlichen Kauf des russischen Stromversorgers TGK-2. Die Klage der Firma Rustenburg Co. Ltd. gegen RWE war erstinstanzlich als unzulässig zurückgewiesen worden; hiergegen ist die Rustenburg Co. Ltd. nun mit GvW ins Berufungsverfahren gezogen. Die persönliche Schadensersatzklage gegen Dr. Großmann hatte das LG Essen im März 2015 zugelassen. Der Ex-RWE-Chef hat gegen diese Entscheidung Berufung eingereicht.
GvW hat Rustenburg durch ein standortübergreifendes Team bestehend aus Felix Prozorov-Bastians (Litigation, Russian Desk; Frankfurt), Dr. Kurt Luka (Russian Desk; Hamburg) und Dr. Julia Christine Pohl (Litigation; Frankfurt) beraten.
Aktuelles
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
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