28 Januar 2021 Pressemitteilungen

Prof. Dr. Christian Winter­hoff neuer Vor­sitzender der Arbeits­gemein­schaft der Präsiden­tinnen und Präsi­denten der Anwalts­gerichts­höfe der Bundes­republik Deutsch­land

Prof. Dr. Christian Winterhoff setzt sein Engagement in der Anwaltsgerichtsbarkeit als neuer Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland fort. Der Präsident des Hamburger Anwaltsgerichtshofs folgt damit auf Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange, die als Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs das Amt in den vergangenen Jahren bekleidet hat.

Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss aller 16 Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe in Deutschland. Sie dient insbesondere dazu, einen fachlichen Austausch über die sich im Rahmen der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit stellenden Rechtsfragen zu ermöglichen und auf diese Weise zur Qualität der anwaltsgerichtlichen Tätigkeit beizutragen. Ebenso besteht ihr Zweck darin, eine gleichmäßige bundesweite Rechtsanwendung zu fördern.

In allen 16 Bundesländern gibt es einen Anwaltsgerichtshof, der in erster Instanz über die verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen entscheidet. Dazu zählen beispielsweise der Widerruf einer Zulassung oder die Ablehnung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung. Außerdem ist er als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Disziplinarangelegenheiten zuständig - in dritter Instanz entscheidet hier der Anwaltssenat des BGH.

Der Hamburger GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff ist seit über zehn Jahren Richter am Anwaltsgerichtshof und seit mehr als drei Jahren Präsident des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg. Darüber hinaus ist der Verfassungsrechtler in verschiedenen weiteren Ehrenämtern aktiv, wie etwa als Vorstand der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik oder als Mitherausgeber der jM (mehr).

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