Prof. Dr. Christian Winter­hoff neuer Vor­sitzender des Verfassungs­rechtsaus­schusses des Deutschen Anwalt­vereins

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Verfassungsrechtsausschusses des DAV ernannt. Er wird damit künftig das achtköpfige Gremium, dem er schon seit dem Jahr 2006 angehört, ehrenamtlich leiten.

Der DAV nimmt über seinen Verfassungsrechtsausschuss regelmäßig auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts als sachkundiger Dritter in Verfassungsbeschwerde- und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahren Stellung. Dies betrifft gleichermaßen Verfahren mit berufsrechtlichem Einschlag wie solche von allgemeiner Bedeutung. Außerdem nimmt der Ausschuss – oft im Zusammenwirken mit anderen Fachausschüssen des DAV – zu Gesetzentwürfen Stellung, um die anwaltliche Perspektive in die Gesetzgebung einzubringen und Gesetze praktikabler zu machen. Jüngst hat der Ausschuss beispielsweise in einer Stellungnahme die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz gefordert (mehr).

Prof. Dr. Christian Winterhoff setzt mit der Übernahme der Vorsitzendenposition sein umfangreiches berufsbezogenes ehrenamtliches Engagement fort. Zuletzt war der Hamburger zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden (mehr). Daneben ist er u. a. Präsident des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzender der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik, die die Bitburger Gespräche veranstaltet.

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