Rechte der Abgeordneten gestärkt – GvW Graf von Westphalen vor dem Hamburger Verfassungsgericht erfolgreich
In einem Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht hat die Kanzlei GvW Graf von Westphalen einen Erfolg für ein Mitglied der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erzielt.
Der Bürgerschaftsabgeordnete hatte im Jahr 2012 eine Anfrage an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet. Hiermit begehrte er Auskunft über den Inhalt von anonymen Schreiben, die bei der Verwaltung eingegangen waren. Der Senat verweigerte diese Auskunft mit der Begründung, dass die Anfrage das verfassungsrechtlich gewährleistete Fragerecht des Abgeordneten überschreite.
Mit Urteil vom 28. November 2013 (HVerfG 6/12) hat das Hamburgische Verfassungsgericht nunmehr einem Antrag der GvW-Rechtsanwälte Dr. Ronald Steiling und Saskia Soravia stattgegeben und festgestellt, dass der Senat durch die Auskunftsverweigerung die Rechte des Antragstellers verletzt habe.
In der Entscheidung wird der weite Umfang des Abgeordneten-Fragerechts betont, das nicht nur der Kontrolle der Regierung und der Wahrnehmung der Oppositionsaufgaben diene, sondern auch dem allgemeinen Informationsbedürfnis des Abgeordneten. Um seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können, bedürfe der Abgeordnete grundsätzlich umfassender Sachinformationen. Hierunter fielen auch Informationen über den Umgang der Verwaltung mit anonymen Schreiben.
Mit der Betonung des Fragerechts hat das Verfassungsgericht ein klares Signal für eine wirksame parlamentarische Kontrolle gesetzt. Die Entscheidung stärkt die Stellung der Abgeordneten und wird für den künftigen Umgang des Senates mit Anfragen aus der Bürgerschaft von Bedeutung sein.
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