30 April 2015 Pressemitteilungen

Streit um Holzlieferungen: Land Nordrhein-Westfalen mit GvW Graf von Westphalen in IBH-Klage erfolgreich

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Streit um Holzlieferungen einen weiteren Erfolg erzielt: Nach dem Etappensieg im Klausner-Verfahren (mehr) hat das LG Münster nun die Klage des Sägewerks IBH bei einem Streitgegenstand von rund 20 Mio. Euro vollumfänglich abgewiesen. GvW Graf von Westphalen hat das Bundesland auch bei diesem Prozess begleitet.

IBH hatte das Land NRW im Sommer 2013 zunächst auf Erfüllung der im April 2007 nach Sturm Kyrill für die Jahre 2008 bis 2012 vereinbarten Rundholzlieferverträge und dann klageerweiternd auf Schadensersatz verklagt. Das LG Münster (11 O 276/13) hat am 16. April geurteilt, dass Forderungen aus dem Jahr 2008 verjährt seien. Ansprüche für die Folgejahre 2009 bis 2012 verneinte das Gericht, da sich die Vertragsparteien bereits nicht, wie vertraglich vorgesehen, auf eine Preisbasis geeinigt hätten. Außerdem handele es sich bei den vertraglich festgelegten jährlichen Liefermengen an Fichtenholz um eine Vorratsschuld, die in den nachfolgenden Vertragsjahren seitens des Landes nicht erfüllt werden konnten, da die betreffenden Jahresvorräte erschöpft gewesen seien.

GvW hat das Land NRW durch Dr. Frank Süß (Federführung/Prozessführung, Frankfurt), Dr. Bettina Meyer-Hofmann (Vergaberecht, Düsseldorf), Dr. Gerd Schwendinger, LL.M. (Beihilfen- und Subventionsrecht, Hamburg/Brüssel); Christian Kusulis (Wettbewerbs- und Kartellrecht, Frankfurt), Stephen-Oliver Nündel (Prozessführung, Frankfurt), Dr. Ronald Steiling, Saskia Soravia und Corinna Lindau (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg) beraten.

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