GvW Veranstaltung
Aktuelle Entwicklungen bei den Sanktionen gegen Iran
Im Atomstreit haben sich die USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Iran am 14. Juli 2015 auf einen „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) geeinigt. Der Plan sieht die friedliche Nutzung des iranischen Atomprogramms vor. Im Gegenzug sollen die bestehenden Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Iran schrittweise aufgehoben werden.
Die EU hat am 18. Oktober 2015 mit dem Beschluss (GASP) 2015/1863, der Verordnung Nr. 2015/1861 und der Durchführungsverordnung Nr. 2015/1862 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Erleichterungen im Warenverkehr mit Iran umzusetzen. Die darin festgelegte Aussetzung bzw. Aufhebung bestehender Sanktionen tritt jedoch erst in Kraft, wenn die Internationale Atomaufsichtsbehörde bestätigt, dass Iran seinen Verpflichtungen zum Rückbau des Nuklearprogramms nachgekommen ist. Der Tag des Geltungsbeginns wird im Amtsblatt der EU gesondert veröffentlicht. Bis dahin bleiben die bisherigen Verbote und Genehmigungspflichten weiterhin bestehen.
In dieser Veranstaltung der Handelskammer Hamburg gibt Dr. Lothar Harings einen Überblick über die Entwicklungen bei den Sanktionen gegen Iran. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, was Unternehmen in rechtlicher Hinsicht bei der Anbahnung von neuen Geschäften mit iranischen Geschäftspartnern beachten müssen.
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