GvW Veranstaltung

12 September 2018
Hamburg

Arbeitnehmerüber­las­sung

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten seit 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl und Größe des Betriebsrats.
 
Der Referent, GvW Rechtsanwalt Christoph J. Hauptvogel übermittelt unter anderen einen systematischen Überblick über alle relevanten Vorschriften, Ausnahmen und Sonderregelungen zum Fremdpersonaleinsatz, sowie welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der Novelle haben.

Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Best Western Plus Hotel Böttcherhof

Wöhlerstraße 2

22113 Hamburg

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