GvW Veranstaltung

07 März 2018
Stuttgart

Arbeitnehmerüber­las­sung

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten seit 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl und Größe des Betriebsrats.
 
Die Referenten Christoph Hauptvogel und Anton Kastenmüller übermitteln unter anderem einen systematischen Überblick über alle relevanten Vorschriften, Ausnahmen und Sonderregelungen zum Fremdpersonaleinsatz, sowie welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der Novelle haben.

Diese Veranstaltung findet zudem an weiteren Orten statt:
Eschborn, 08. März 2018
Köln, 19. März 2018
Hannover, 20. März 2018
Berlin, 21. März 2018

Jaz Hotel Stuttgart

Wolframstraße 41

70191 Stuttgart

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