GvW Veranstaltung

25 November 2019
Hamburg

Das neue Bau­vertrags­recht

Ab dem 01.01.2018 ergeben sich grundlegende Änderungen, beispielsweise: Künftig kann der Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller durchgereicht werden. Zusätzlich können alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in die Regressansprüche einbezogen werden. Mit dem neu eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller 30 Tage Zeit, sich mit Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung erfolgt. Darüber hinaus wird das Werkvertragsrecht im BGB um neue Vertragsarten und Sonderregelungen erweitert.

Die Teilnehmer des Seminars der Akademie Herkert, unter der Leitung von Rechtsanwalt Martin Knoll, Rechtsanwalt bei GvW, erhalten einen Überblick über das neue Bauvertragsrecht und lernen die Auswirkungen z.B. des Anordnungsrechts richtig einzuschätzen.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

 

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