GvW Veranstaltung
Der Unionszollkodex
Seit dem 1. Mai 2016 gilt mit dem Unionszollkodex (UZK) ein neues Zollrecht, das vielfältige Änderungen mit sich bringt.
Der UZK sowie die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen, die Delegierte Verordnung (UZK-DA) und die Durchführungsverordnung (UZK-IA), ersetzen den vorherigen Zollkodex (ZK) und die vorherige Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO). Für einen Übergangszeitraum bis mindestens 2020 ist zudem die Delegierte Übergangsverordnung (UZK-TDA) zu beachten. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie mit vier verschiedenen Rechtsgrundlagen arbeiten müssen. Darüber hinaus werden sich die Unternehmen mit der sukzessiven Einführung von IT-Anwendungen in das Europäische Zollrecht auf weitere Änderungen einstellen müssen.
Der UZK enthält sowohl Risiken als auch Chancen für die Supply Chain. Die im internationalen Handel tätigen Unternehmen müssen sich daher an den Umgang gewöhnen und ihre internen Vorgänge und Strukturen an die mit dem UZK und seinen Durchführungsbestimmungen verbundenen Änderungen anpassen.
Die richtige und optimierte Umsetzung des Zollrechts im Unternehmen, hilft Kosten zu senken und die Supply Chain zu stärken. Umgekehrt können Fehler in der Zollabwicklung erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen bis hin zu strafrechtlichen Folgen für die Unternehmen, ihre Verantwortlichen und die handelnden Akteure haben.
Unsere Referenten Marian Niestedt und Axel Krause helfen den Teilnehmern auch bei künftig vier verschiedenen Rechtsgrundlagen den Überblick zu behalten, mögliche Vorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Dashöfer Seminar finden Sie hier.
Fuerther Hotel Mercure Nürnberg West
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