GvW Veranstaltung
Die neue VOB/A 2019
Die neue Fassung der VOB/A ist im Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit seinem Erlass vom 20. Februar mitgeteilt, dass der überarbeitete Abschnitt 1 ab dem 1. März 2019 für Bundesbehörden gilt.
In Bundesländern mit dynamischen Verweis auf die jeweils gültige Fassung der VOB/A wird der neue Abschnitt bereits seit der Veröffentlichung im Februar angewendet. In allen anderen Bundesländern sind zunächst Änderungen von Verwaltungsvorschriften bzw. in den Landesvergabegesetzen erforderlich. Die Unklarheiten bezüglich der Umsetzung der VOB/A Abschnitt 1 bleiben daher groß.
Indem Online-Seminar des Verlags Dashöfer erfahren Sie alles über den Geltungsbereich und die mit der Neufassung der VOB/A 2019 einhergehenden Änderungen. GvW Experte Dr. Michael Kleiber erläutert Ihnen umfassend die konkreten Folgen für Bieter und Auftraggeber. Besonderer Fokus liegt dabei auf den in der Praxis relevanten Änderungen bei Verfahrensarten und -abläufen, der elektronischen Vergabe, der Nachforderung von Unterlagen und vielem mehr.
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