GvW Veranstaltung

11 Oktober 2022
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EU-Sanktionen, -Embargos und -Dual-Use-Beschrän­kungen: Strafen und Buß­gelder bei Verstößen – Wie vermeidet man Fehler?

Exportkontrollrechtliche Beschränkungen fußen großteils auf EU-Verordnungen, die in sämtlichen EU-Mitliedstaaten – auch in Deutschland – unmittelbar anwendbar sind. Einerseits existieren allgemeine güterbezogene Beschränkungen, die bei jeder Ausfuhr von bestimmten gelisteten Gütern aus der EU zu beachten sind. Die bedeutendste Güterliste ist hierbei der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Andererseits hat die EU im Rahmen von länderbezogenen Embargo-Maßnahmen aber auch eine Reihe von güterbezogenen Beschränkungen gegen bestimmte Länder, zum Beispiel gegen Russland, Belarus oder den Iran, erlassen.
An diese Beschränkungen müssen sich neben Ein- und Ausführern der betreffenden Waren auch die Transport- und Logistikunternehmen halten, die diese Waren befördern. 

Bei Verstößen drohen erhebliche straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen. Wie diese zu vermeiden sind und wie man den eigenen Sorgfaltspflichten nachkommen kann, erläutert Ihnen GvW-Expertin Dr. Katja Göcke.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Organisiert wird dieses Seminars durch die Verkehrsrundschau.

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