GvW Veranstaltung

12 Februar 2020
Hamburg

EU-Sank­tionen und -Em­bargos

Sanktionen und Embargos gewinnen als Mittel internationaler (Handels-)Politik immer mehr an Bedeutung. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften kann Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Verstöße gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften sind mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder hohen Bußgeldern bedroht und können beispielsweise den Widerruf von zollrechtlichen Bewilligungen zur Folge haben. 

Alle an einer Ausfuhr beteiligten Mitarbeiter, ob Verantwortliche oder Sachbearbeiter, sind persönlich für die Einhaltung der Embargobestimmungen verantwortlich. Insofern sind Kenntnisse über die Reichweite der einschlägigen Sanktionen und Embargos sowie organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung der Bestimmungen in jedem Unternehmen unerlässlich. 

Besondere Bedeutung für die Europäische Wirtschaft haben dabei die länderbezogenen Embargos gegen den Iran und Russland, anhand derer exemplarisch Möglichkeiten und Grenzen der Betätigung europäischer Unternehmen dargestellt werden. Neben den wesentlichen Inhalten dieser EU-Embargos mit ihren Beschränkungen des Handels- und Zahlungsverkehrs erhalten Sie auch die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Sanktionen (insbesondere nach den „Terrorismuslisten“) und deren Kernelement, dem Bereitstellungsverbot. Dabei stellt Ihnen unsere Expertin Franziska Zegula auch Fallstricke des mittelbaren Bereitstellungsverbots dar. 

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung der Hamburger Zollakademie und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
 

Beteiligt


HZA Hamburger Zollakademie

Holzdamm 28-32 | Pacific Haus

20099 Hamburg

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