GvW Veranstaltung
Neue Rechtsprechung zu Abnahme und Mängeln – Konsequenzen für die Praxis
Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland lädt zum Kurz-Seminar.
Mit gleich drei Entscheidungen vom 19.01.2017 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.1.2017, Az.: VII ZR 301/13 (Fassade); VII ZR 235/15 (Anbau); VII ZR 193/15 (Terrasse) einen lange in Rechtsprechung und Literatur geführten Streit endgültig entschieden – zumindest auf den ersten Blick. Bislang hatte der BGH stets offengelassen, ob der Auftraggeber Mängelansprüche aus § 634 BGB schon vor der Abnahme geltend machen kann. Nun stellt er in allen drei Urteilen klar: Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber grundsätzlich erst nach der Abnahme zu.
Im Seminar werden neben den genannten Entscheidungen und ihren Auswirkungen natürlich ebenfalls die sonstige aktuelle Rechtsprechung zu Abnahme und Mängeln systematisch behandelt und eingeordnet. Es ist ausreichend Zeit eingeplant, um den Teilnehmern Gelegenheit zu geben, über ihre eigenen Praxisfragen mit den Teilnehmern und dem Referenten zu diskutieren.
Der Austausch mit Kollegen, nützliche Praxistipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.
Das Seminar richtet sich an Bauträger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter von Bauträgern und Auftragnehmern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen.
GvW Graf von Westphalen Frankfurt
Ulmenstraße 23-25
60325 Frankfurt