GvW Veranstaltung
Städtebauliche Verträge im Spannungsfeld zwischen kommunalem Sicherungsbedürfnis und Gestaltungsfreiheit für Investoren
Städtebauliche Verträge werden zwischenzeitlich nahezu regelmäßig abgeschlossen, wenn neues Planungsrecht geschaffen wird. Gegenstand sind fast immer die Übernahme von Kosten durch den Investor und häufig Erschließungsaufgaben.
Besondere Anforderungen im Zusammenspiel zwischen dem Bebauungsplan als allgemeinverbindlichem Planungsrecht und vertraglichen Regelungen, die ausschließlich im Verhältnis zum Investor gelten, stellen sich, wenn besondere städtebauliche Zielsetzungen verfolgt werden, z. B. bestimmte städtebauliche Qualitäten, „bezahlbarer“ Wohnraum oder die Errichtung von Kindertagessstätten o. ä.. Die Gemeinden müssen prüfen, welche Regelungen sie in der Satzung umsetzen, und welche Ziele (ausschließlich) durch eine vertragliche Regelung verfolgt werden können.
Für alle städtebaulichen Ziele stellt sich die Frage, wie viel Sicherheit die Gemeinden fordern wollen und dürfen. Die Bebauungsplan- und die Vertragsgestaltung bewegen sich im Spannungsfeld zwischen einem von den Gemeinden häufig hoch bewerteten Sicherungsbedürfnis und der Notwendigkeit einer größeren Gestaltungsfreiheit bei der späteren Umsetzung des Planungsrechts. Die Gestaltungsfreiheit kann sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität erforderlich sein, als auch hinsichtlich der für die tatsächliche Realisierung notwendigen Investitionsbereitschaft der Privaten.
GvW-Partnerin Dr. Sigrid Wienhues und Stadtplaner Dipl.-Ing. Ursus Himmelsbach begleiten seit vielen Jahren städtebauliche Entwicklungsprojekte: Im Seminar des vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. erläutern sie „Best Practice"-Beispiele.
Beteiligt
Hotel Hafen Hamburg
Seewartenstraße 9
20459 Hamburg