GvW Veranstaltung

12 Juni 2017
Hamburg

Städtebauliche Verträge im Spannungsfeld zwischen kommunalem Sicherungsbedürfnis und Gestaltungsfreiheit für Investoren

Städtebauliche Verträge werden zwischenzeitlich nahezu regelmäßig abge­schlossen, wenn neues Planungsrecht geschaffen wird. Gegenstand sind fast immer die Übernahme von Kosten durch den Investor und häufig Er­schließungsaufgaben.

Besondere Anforderungen im Zusammenspiel zwischen dem Bebauungs­plan als allgemeinverbindlichem Planungsrecht und vertraglichen Regelun­gen, die ausschließlich im Verhältnis zum Investor gelten, stellen sich, wenn besondere städtebauliche Zielsetzungen verfolgt werden, z. B. bestimmte städtebauliche Qualitäten, „bezahlbarer“ Wohnraum oder die Errichtung von Kindertagessstätten o. ä.. Die Gemeinden müssen prüfen, welche Re­gelungen sie in der Satzung umsetzen, und welche Ziele (ausschließlich) durch eine vertragliche Regelung verfolgt werden können.

Für alle städtebaulichen Ziele stellt sich die Frage, wie viel Sicherheit die Ge­meinden fordern wollen und dürfen. Die Bebauungsplan- und die Vertrags­gestaltung bewegen sich im Spannungsfeld zwischen einem von den Gemein­den häufig hoch bewerteten Sicherungsbedürfnis und der Notwendigkeit einer größeren Gestaltungsfreiheit bei der späteren Umsetzung des Planungs­rechts. Die Gestaltungsfreiheit kann sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität erforderlich sein, als auch hinsichtlich der für die tatsächliche Realisierung notwendigen Investitionsbereitschaft der Privaten.

GvW-Partnerin Dr. Sigrid Wienhues und Stadtplaner Dipl.-Ing. Ursus Himmelsbach begleiten seit vielen Jahren städtebauliche Entwicklungsprojekte: Im Seminar des vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. erläutern sie „Best Practice"-Beispiele.

Hotel Hafen Hamburg

Seewartenstraße 9

20459 Hamburg

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