GvW Veranstaltung

25 Mai 2021
Webinar

Zoll und Ex­port im Fo­kus: Die 17. AWV-No­velle und die Praxis der In­ves­ti­tions­kon­trolle in Deutsch­land

Ausländische Investitionen in deutsche Unternehmen können durch das BMWi überprüft und gegebenenfalls sogar untersagt werden. Zugleich unterliegen meldepflichtige Erwerbe einem Vollzugsverbot und im Falle eines faktischen Vollzugs drohen strafrechtliche Sanktionen.

In den vergangenen Jahren wurde die im deutschen Außenwirtschaftsrecht geregelte Investitionskontrolle mehrfach verschärft und umfasste bereits eine Vielzahl von Industriebereichen wie Energieversorger oder den Gesundheitssektor.

Mit der am 1. Mai in Kraft getretenen 17. Änderungsnovelle zur Außenwirtschaftsverordnung ist nun der Katalog meldepflichtiger Erwerbe von deutschen Unternehmen noch einmal erheblich erweitert worden, insbesondere im Bereich der Zukunfts- und Hochtechnologie. Darüber hinaus wurde eine Prüfmöglichkeit auch für atypische Kontrollerwerbe geschaffen. Die Novelle wird daher erhebliche Auswirkungen auf die Transaktionspraxis haben.

GvW Experte Marian Niestedt wird Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere über die anstehenden Neuerungen, und ihre Auswirkungen auf die Praxis geben.

Alle Veranstaltungen unserer Webinarreihe der Praxisgruppe Zoll und Außenhandel finden Sie hier:

25.05.2021: Praxis der Investitionskontrolle in Deutschland
01.06.2021: Das neue Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)
08.06.2021: Brexit - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Präferenzen
15.06.2021: Technologietransfer im Unternehmen - Risiken und Compliance-Anforderungen
22.06.2021: Die Neufassung der Dual Use-Verordnung
29.06.2021: Chinesisches Exportkontrollrecht im Überblick
06.07.2021: Zoll für Logistikunternehmen - Überblick, Stolperfallen und aktuelle
                    Entwicklungen

Die Präsentation finden Sie hier.