ESG und Arbeitsrecht

Unternehmen hatten gegenüber ihren Beschäftigten schon immer eine hohe soziale Verantwortung. Das Thema Nachhaltigkeit ist für sie in den vergangenen Jahren aber verstärkt in den Fokus geraten: Denn für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine nachhaltige unternehmerische Verantwortung längst ein entscheidendes Kriterium bei der Jobsuche.

Die Beschäftigten erwarten ein klares Bekenntnis zum Thema Klima- und Umweltschutz und fordern hohe soziale Standards im Miteinander ein, die über die Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hinausgehen. Viele Unternehmen kommen dieser Erwartungshaltung bereits freiwillig nach und verbessern die Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus entstehen Regelwerke wie z.B. eine CSR-Berichtspflicht für Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Das Gesetz sieht verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte vor wie z.B. Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit oder der Geschlechterstellung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie dabei, Ihre Arbeitswelt an die neuen ESG-Kriterien anzupassen. Dabei behalten wir die dynamische Entwicklung des nationalen und internationalen Rechtsrahmens im Blick und unterstützen Sie dabei, die relevanten Regelungswerke für ihre Unternehmenspraxis zu identifizieren und umzusetzen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Arbeitssicherheit


Gesundheitsschutz


Flexible Arbeitsmodelle


Diversität und Inklusion


Mitbestimmung des Betriebsrats


Arbeitsrechtliche Compliance


Whistleblowing


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ESG-Team bei GvW

Sie wollen Ihre Unternehmenspraxis an die Anforderungen von Environmental Social Governance (ESG) anpassen? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.