Handelsrecht in China

Im internationalen Lieferverkehr besteht nach chinesischem Recht Rechtswahlfreiheit. Der Kaufvertrag ist geregelt im chinesischen Vertragsgesetz.

Der ausländische Geschäftskontakt sollte vor Vertragsabschluss prüfen, ob der chinesische Geschäftskontakt hierzu berechtigt ist (Registrierung als Foreign Trade Operator, Geschäftsregistrierung, ausreichend weitgehende Geschäftslizenz, Berechtigung zum Außenhandel, Vollmacht für Zeichnungsberechtigung, manchmal behördliche Genehmigung für Außenhandelsverträge). Das Außenhandelsgesetz gestattet allen Unternehmen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit - sowie auch inländischen und ausländischen Privatpersonen - Import- und Exportgeschäfte zu tätigen, sofern sie entsprechend registriert sind. Liegt keine Registrierung als "Foreign Trade Operator" vor, müssen weiterhin spezielle Import-/Exportgesellschaften zwischengeschaltet werden.

Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Volksrepublik China seit vielen Jahren Mitgliedstaat des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ ist. Soweit dieses Abkommen nicht ausgeschlossen wird, findet es bei Kaufverträgen zwischen deutschen und chinesischen Parteien im Regelfall automatisch Anwendung.

Zu speziellen Frage des Vertragsrechts und der Gestaltung von rechtssicheren Kauf- Liefer- und Anlagenverträgen beraten wir Sie gerne.

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