CBAM

Die EU hat mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) umfangreiche Berichtspflichten und eine neuartige Abgabe für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte eingeführt. Für die in diesen Produkten eingebetteten Treibhausgase müssen ab dem Januar 2026 CBAM-Zertifikate erworben werden. Mit der Einführung des CBAM verfolgt die EU zwei Ziele, ein Level Playing Field zwischen Importeuren und EU-Herstellern zu schaffen und die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden.

Die Berichtspflicht gilt für alle Einfuhren von CBAM-Waren seit Oktober 2023. Der erste Quartalsbericht ist am 31. Januar 2024 fällig, der letzte Bericht für die Übergangsphase am 31. Januar 2026.

Zunächst erfasst die neue Regelung Einfuhren von:

  • Zement und nachgelagerten Produkten
  • Elektrizität
  • Düngemitteln und ähnlichen Chemikalien
  • Eisen, Stahl und Erzeugnissen hieraus
  • Aluminium
  • Wasserstoff

Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.