Neue Berichtspflichten ab Oktober 2023



Lars Hillmann
Rechtsanwalt
Senior Associate
Lars Hillmann ist auf das Zoll-, und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert. Zu seinen Tätigkeiten gehört die Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ebenso wie die Beratung zu Compliance-Fragen. Er hat Erfahrung in grenzüberschreitenden Transaktionen und ÖPP-Projekten als Anwalt einer internationalen Anwaltssozietät. Einen Teil seines Referendariats verbrachte er in Nairobi bei einer führenden afrikanischen internationalen Anwaltskanzlei im grenzüberschreitenden Wettbewerbsrecht. Herr Hillmann hat sich bereits während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig mit Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrechts befasst.



Rechtsanwalt im Bereich grenzüberschreitende Transaktionen in einer internationalen Anwaltssozietät; Pro Bono Tätigkeit im Asyl- und Sozialrecht; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bayreuth und Leipzig
Studium in Bayreuth; Zusatzabschluss Wirtschaftsjurist; Referendariat in Leipzig und Nairobi, Kenia
Deutsch, Englisch
Veröffentlichungen
Neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren
Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance
Ab dem 1. Oktober beginnt die Einführungsphase für das CO2-Grenzausgleichssystem. Bei der Einfuhr von Waren mit großem CO2-Fußabdruck aus Drittländern sind die „grauen Emissionen“ („embedded emissions“) zu ermitteln und zu melden.
Ab dem 1. Oktober 2023 beginnt die Einführungsphase für die neuen CO2-Abgaben bei der Einfuhr bestimmter Waren.