Emissionsrechtehandel: Europäisches Parlament nun doch für „back loading“
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate hat das Europäische Parlament über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum sogenannten „back loading" abgestimmt.
Beim „back loading“ geht es darum, dass ein Teil der staatlich zuzuteilenden Emissionszertifikate für eine gewisse Zeit zurückgehalten wird, um eine künstliche Verknappung der Zertifikate herbeizuführen. Die Europäische Kommission hofft dadurch, die derzeit am Boden liegenden Preise für Emissionszertifikate künstlich nach oben zu treiben. Ein solcher Eingriff in das bestehende Emissionshandelssystem wurde seitens des Europäischen Parlaments noch im April 2013 abgelehnt (vgl. GvW-Newsletter, April 2013).
Umso mehr verwundert es, dass das Parlament einem überarbeiteten Vorschlag zum „back loading“ nunmehr mit Entscheidung vom 3. Juli 2013 zugestimmt hat. Kern dieses Vorschlags ist es, dass ein Teil der eigentlich für die aktuelle Handelsperiode vorgesehenen Zertifikate erst in der nächsten Periode (d. h. ab 2019) ausgegeben werden kann. Im Vergleich zu dem im April abgelehnten Vorschlag der Kommission begrenzt der jetzige Vorschlag die Anzahl der „verschiebaren“ Zertifikate aber auf maximal 900 Millionen und macht darüber hinaus deutlich, dass es sich bei der Verschiebung um einen einmaligen Vorgang handeln soll.
Als nächstes müssen die Mitgliedstaaten über den vom EU-Parlament verabschiedeten Vorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie abstimmen. Sofern diese den Vorschlag annehmen, sollten betroffene Unternehmen bei Investitionsentscheidungen oder betrieblichen Planungen berücksichtigen, dass eine kontinuierliche Zuteilung von Emissionszertifikaten möglicherweise nicht stattfinden wird.
Es bleibt somit abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zustimmen und damit die Möglichkeit für weitere staatliche Eingriffe in das Emissionshandelssystem eröffnen.
Dr. Andreas Wolowski, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt