02 Januar 2024 Blog

ICS2 - neue Regelungen mit vielen Fragezeichen

Im Rahmen des Zollkodex hat die EU-Kommission vor einigen Jahren schon beschlossen, neue Informationsvorschriften auf elektronischem Wege einzuführen, um letztlich auch wieder die Sicherheit des Luftverkehrs zu erhöhen. Das gilt vor allem für Waren, die in die EU eingeführt oder aus ihr ausgeführt werden. Die entsprechenden Vorgaben verbergen sich auf vielfältigster Weise und nur schwer nachvollziehbar im Allgemeinen Zollkodex und den dazu ergangenen Durchführungsvorschriften.

Am Ende bedeutet es in der jetzigen Ausbaustufe genannt ICS2, dass Luftfrachtführer eine zusätzliche Informationspflicht gegenüber der Zollbehörde am 1. Flughafen innerhalb der EU übernehmen müssen, bei der nun nicht mehr nur 4 Luftfrachtcontainer mit der betreffenden Nummer, sondern die Einzelangaben zu den in den Containern befindlichen Waren abgegeben werden müssen. Das kann dann wiederum vom Zoll überprüft werden. Gleichzeitig trifft diese Pflicht auch die Verlader und möglicherweise involvierte Spediteure. Der Aufwand dafür ist relativ hoch, man kann also nur versuchen, durch vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Anmeldern diese Prozesse so effizient wie möglich zu gestalten, um die Kosten sowohl für die Anmeldung als auch mögliche spätere Prüfungen möglichst gering zu halten.

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