30 Januar 2024 Blog

Lebensmitteltransporte - Tiefkühltransporte

Die Pflichten der Frachtführer bei Tiefkühltransporten werden immer schärfer. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Monaten folgende Standards in einem Urteil festgehalten:

Eine Beschädigung im Sinne einer Substanzveränderung liegt bereits vor, wenn zwischenzeitlich die Temperatur nicht die vorgeschriebenen -18 °C betrug, sondern nur
-14 °C. Die Einwände der Beklagten, dass trotz der Minderung noch ein relativ hoher Wert der Ware gegeben sei, wurden abgewiesen.

Schwerwiegender ist aber noch die Anforderung an den Fahrer, der kontinuierlich während einer länger dauernden Fahrt kontrollieren muss, dass die Temperatur eingehalten ist. Tut er das nicht, hält das Gericht dies für ein vorsatzgleiches Verschulden mit der Konsequenz, dass der volle Schadenersatz zu zahlen ist.

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