Mikroplastik ist längst mehr als ein abstraktes Umweltproblem: Es gelangt in Böden, Gewässer und Meeresökosysteme – mit spürbaren Folgen für Natur und potenziell auch für die menschliche Gesundheit. Eine wesentliche Quelle sind unbeabsichtigte Freisetzungen von Kunststoffgranulat (Pellets, Flakes, Pulver) entlang der Liefer- und…
Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten vom 23. Juli 2025 die bestehenden völkerrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz klargestellt und die denkbaren rechtlichen Folgen bei deren Verletzung aufgezeigt
Im Juni dieses Jahres hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869“…
Die seit Mai 2025 amtierende Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat mit ihrem Koalitionsvertrag erste Weichen für den Klimaschutz im Gebäudesektor gestellt. Gleichzeitig stehen Immobilienakteure vor der Herausforderung, sich auf die verschärften EU-Vorgaben der novellierten Gebäuderichtlinie (EPBD) vorzubereiten.
Mitte Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur ein „Eckpunktepapier“ veröffentlicht, in dem sie ihre Vorstellungen für eine Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens skizziert. Das Eckpunktepapier ist vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2021 und der daraufhin erfolgten Novellierung des EnWG mitsamt der…
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich in den Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Text für die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, abgekürzt CSDDD oder CS3D) geeinigt.
In Baden-Württemberg ist das aus dem Jahr 2013 stammende und in den letzten Jahren immer wieder novellierte Klimaschutzgesetz grundlegend fortentwickelt und neugefasst worden.
Am 13.12.2022 hat der Bayerische Landtag das „Klimaschutzgesetz 2.0“ in Gestalt der Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket soll eine grundlegende Neuausrichtung der bayerischen Klimapolitik erfolgen.
Im September dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschrift im Thüringer Waldgesetz, die eine Umwandlung von Waldgebieten zur Nutzung für Windenergieanlagen verbietet, verfassungswidrig und damit nichtig ist.
Am 17. November 2022 ist die „Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen“ der Bundesnetzagentur verkündet worden und am 18. November 2022 in Kraft getreten.
Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland laut dem EEG 2023 auf mindestens 80 Prozent steigen.

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