Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Land Hessen wehrt mit GvW Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 49 ab
Die Bundesautobahn A 49 darf weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern zwei Klagen abgewiesen, die den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Hessen für den Neubau der A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda vom 30. Mai 2012 betreffen (BVerwG 9 A 22.19, 9 A 23.19). GvW-Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch hat das Land bei diesem Milliardenprojekt erfolgreich vertreten.
Wie wirkt sich das EuGH-Urteil zur europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinie auf einen bestehenden, rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss aus, wenn hier die neuen Vorgaben zur wasserrechtlichen Prüfung nicht berücksichtigt sind? Mit dieser Frage haben sich nun die Leipziger Richter intensiv auseinandergesetzt. Der EuGH hatte vor Jahren entschieden, dass Projekte mit betroffenen Wasserkörpern vor ihrer Genehmigung immer anhand bestimmter europarechtlich vorgegebener Kriterien überprüft werden müssen (Urt. v. 1. 7. Juli 2015 - C-461/13).
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda muss nach der Entscheidung aus Leipzig infolge der EuGH-Rechtsprechung nicht außer Vollzug gesetzt werden. Zwar sei er unter Berücksichtigung der späteren Rechtsprechung mangels Prüfung anhand der speziellen europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie fehlerhaft ergangen. Dieser Fehler führe aber nicht dazu, den durch das BVerwG bereits rechtskräftig bestätigten Planfeststellungsbeschluss in Frage zu stellen.
In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht betont, dass das Vorhaben auch auf Basis des geltenden Planfeststellungsbeschlusses europarechtskonform ausgestaltet werden könne. So bestünde beispielsweise die Möglichkeit, erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich anzuordnen oder die rechtlich selbständigen wasserrechtlichen Erlaubnisse anzupassen bzw. sogar zu widerrufen.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.