GvW baut Arbeitsrechtspraxis weiter aus und verstärkt sich mit Team um Thomas G.-E. Müller in München
Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen baut die Arbeitsrechtspraxis auch in München weiter aus. Zum 1. November schließt sich Thomas G.-E. Müller als Equity-Partner der Sozietät an. Mit ihm kommen der assoziierte Partner Andreas Kössel, Dr. Sophie Holdschik als Associate sowie Daniela Jäger auf Assistenzebene.
Thomas G.-E. Müller berät mit seinem Team mittelständische Unternehmen, Konzerne und Verbände im gesamten Arbeitsrecht. Besonderes Renommee hat sich das Team bei der Beratung an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bei der Klärung von fehlerhaftem Einsatz von Fremdpersonal erworben. Mit den „HRProServices“ bietet das Team als verlängerte Werkbank zusätzlich zur Beratung klassische Aufgaben der HR-Abteilung an. Zudem vertritt Herr Müller Unternehmen, Vorstände und Führungskräfte in strategischen individualarbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dr. Philipp Wiesenecker, Praxisgruppenleiter Arbeitsrecht bei GvW, ist über die Verstärkung am Münchner Standort sehr erfreut: „Mit Thomas G.-E. Müller gewinnen wir einen im Markt bekannten Partner im Arbeitsrecht für den Münchner Standort. Gemeinsam mit Christoph Hauptvogel und Denise Waelde haben wir nun eine Teamgröße, um auch im Wirtschaftsraum München konstante und umfassende Arbeitgeberberatung in der ganzen Breite des Arbeitsrechts anzubieten. Zudem bringt Herr Müller innovative Beratungsprodukte mit, die sich hervorragend in die Strategie unserer umfassenden Mittelstandsberatung einfügen und sich mit GvW-e-Tools auch digital weiterentwickeln lassen.“
Das Arbeitsrechtsteam bei GvW ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, insbesondere auch am Standort Frankfurt. Mit inzwischen 20 Anwältinnen und Anwälten hat sich die Teamstärke in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt.
„GvW hat sich als Kanzlei hervorragend entwickelt und genießt einen sehr guten Ruf am Markt“, erklärt Thomas G.-E. Müller. „Ich schätze vor allem die Bodenhaftung der Kolleginnen und Kollegen, das sehr gute Miteinander und die Innovationskraft der Sozietät. Dieser Eindruck hat sich nach meinen Vorstellungsrunden an allen Standorten noch einmal verstärkt.“
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.