GvW für die deutsche Milchwirtschaft erfolgreich – Gericht der Europäischen Union erklärt Beihilfeentscheidung der Kommission für nichtig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat durch sein heute verkündetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-722/15, T-723 und T-724/15 einen Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, der sich gegen das gewachsene System unabhängiger Milchgüteprüfungen in Deutschland richtete.
In der Sache ging es um die durch eine Umlage sämtlicher Milchabnehmer sowie den Freistaat Bayern finanzierte Untersuchung der Milchqualität vor Verarbeitung. Die Europäische Kommission wollte in diesem System eine verbotene staatliche Beihilfe erkennen. Sie forderte dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland auf, für Milchgüteprüfungen eingesetzte Gelder von den Milchabnehmern zurückzufordern, obwohl diesen aufgrund der vorherigen Leistung der Finanzierungsumlage gar keine Begünstigung verblieb.
Das Gericht schloss sich der Einschätzung von GvW Graf von Westphalen an, dass der Beschluss der Kommission rechtswidrig ist, insbesondere seien wesentliche Verfahrensrechte der Beteiligten nicht beachtet worden.
Erfolgreich vertreten wurden die Kläger durch den auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Hamburger GvW-Partner Dr. Carsten Bittner, der regelmäßig Mandanten in Fragen des Europäischen Agrarbeihilfenrechts zur Seite steht.
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