GvW für die deutsche Milchwirtschaft erfolgreich – Gericht der Europäischen Union erklärt Beihilfeentscheidung der Kommission für nichtig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat durch sein heute verkündetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-722/15, T-723 und T-724/15 einen Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, der sich gegen das gewachsene System unabhängiger Milchgüteprüfungen in Deutschland richtete.
In der Sache ging es um die durch eine Umlage sämtlicher Milchabnehmer sowie den Freistaat Bayern finanzierte Untersuchung der Milchqualität vor Verarbeitung. Die Europäische Kommission wollte in diesem System eine verbotene staatliche Beihilfe erkennen. Sie forderte dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland auf, für Milchgüteprüfungen eingesetzte Gelder von den Milchabnehmern zurückzufordern, obwohl diesen aufgrund der vorherigen Leistung der Finanzierungsumlage gar keine Begünstigung verblieb.
Das Gericht schloss sich der Einschätzung von GvW Graf von Westphalen an, dass der Beschluss der Kommission rechtswidrig ist, insbesondere seien wesentliche Verfahrensrechte der Beteiligten nicht beachtet worden.
Erfolgreich vertreten wurden die Kläger durch den auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Hamburger GvW-Partner Dr. Carsten Bittner, der regelmäßig Mandanten in Fragen des Europäischen Agrarbeihilfenrechts zur Seite steht.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.