Mindestlohn in Deutschland – GvW Graf von Westphalen berät polnisches Unternehmen bei Geschäftsmodell zur häuslichen Pflege
Die internationale Vermittlung von Betreuungskräften an private Haushalte steht nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Wie lässt sich dieses in Deutschland weit verbreitete Geschäftsmodell mit den neuen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vereinbaren?
Diese Frage war Gegenstand eines Gutachtens, das GvW Graf von Westphalen für ein polnisches Unternehmen im Pflegesektor erstellt hat. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sollte zudem unter weiteren rechtlichen Aspekten unter die Lupe genommen werden. So widmeten sich die Anwälte der Kanzlei auch Fragen des EU-Arbeitnehmerentsenderechts und des Sozialversicherungsrechts sowie in steuerrechtlicher Hinsicht dem Doppelbesteuerungsabkommen und Körperschaftssteuer-, Mehrwertsteuer- sowie Lohn- und Einkommenssteuerrechtlichen Fragestellungen.
Das Gutachten wurde erstellt durch den Hamburger Partner Dr. Malte Evers und Marius Bodenstedt (beide Arbeits- und Sozialversicherungsrecht) sowie durch den Frankfurter Partner Dr. Frank Tschesche und Dr. Christoph Schneider (beide Steuerrecht).
GvW hat das Pflegeunternehmen gemeinsam mit der polnischen Partnerkanzlei aus dem internationalen Netzwerk SCG Legal begleitet. SCG Legal ist ein globales Netzwerk führender unabhängiger Wirtschaftskanzleien. Weltweit 148 Mitgliedskanzleien mit insgesamt mehr als 11.000 Anwälten in 82 Ländern haben sich in diesem Netzwerk zusammengeschlossen.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
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