Vorgaben der europäischen Industrieemissionsrichtlinie treten in Kraft – neue Pflichten für Unternehmen und Umweltbehörden
Am 12. April 2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen im Bundesgesetzblatt verkündet. Anfang Mai dieses Jahres werden weitreichende Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen sowie weiterer umweltrechtlicher Vorschriften verbindlich.
Nicht nur auf die Betreiber immissionsschutzrechtlicher Anlagen und die zuständigen Umweltbehörden kommen gewichtige Neuerungen zu. Teile der Regelung haben auch unmittelbaren Einfluss auf das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern von Anlagengrundstücken. Beispielhaft sei genannt:
- Einheitliche europäische Standards: Die zulässigen Emissionen einer Anlage bestimmen sich zukünftig nach allgemein verbindlichen Vorgaben („Beste Verfügbare Techniken“ – BVT).
- Dokumentationspflichten zum Grundstückszustand: Sollen immissionsschutzrechtlich geänderte Anlagen geändert oder neu zugelassen werden, so muss der jeweilige Ausgangszustand des Grundstücks dokumentiert werden.
- Regelmäßige Dokumentations- und Überwachungspflichten: Die Neuerungen sehen nicht nur anlassbezogene, sondern regelmäßige behördliche Überwachungen der Anlagen vor Ort vor. Die Behörden müssen die Ergebnisse in der Öffentlichkeit zugänglichen Berichten festhalten.
Dies und Weiteres möchten wir Ihnen in unserer Reihe GvW-Afterwork vorstellen und im Kreise von Unternehmens- und Behördenvertretern diskutieren:
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.