Vorgaben der europäischen Industrieemissionsrichtlinie treten in Kraft – neue Pflichten für Unternehmen und Umweltbehörden
Am 12. April 2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen im Bundesgesetzblatt verkündet. Anfang Mai dieses Jahres werden weitreichende Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen sowie weiterer umweltrechtlicher Vorschriften verbindlich.
Nicht nur auf die Betreiber immissionsschutzrechtlicher Anlagen und die zuständigen Umweltbehörden kommen gewichtige Neuerungen zu. Teile der Regelung haben auch unmittelbaren Einfluss auf das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern von Anlagengrundstücken. Beispielhaft sei genannt:
- Einheitliche europäische Standards: Die zulässigen Emissionen einer Anlage bestimmen sich zukünftig nach allgemein verbindlichen Vorgaben („Beste Verfügbare Techniken“ – BVT).
- Dokumentationspflichten zum Grundstückszustand: Sollen immissionsschutzrechtlich geänderte Anlagen geändert oder neu zugelassen werden, so muss der jeweilige Ausgangszustand des Grundstücks dokumentiert werden.
- Regelmäßige Dokumentations- und Überwachungspflichten: Die Neuerungen sehen nicht nur anlassbezogene, sondern regelmäßige behördliche Überwachungen der Anlagen vor Ort vor. Die Behörden müssen die Ergebnisse in der Öffentlichkeit zugänglichen Berichten festhalten.
Dies und Weiteres möchten wir Ihnen in unserer Reihe GvW-Afterwork vorstellen und im Kreise von Unternehmens- und Behördenvertretern diskutieren:
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