GvW Veranstaltung
Arbeitnehmerüberlassung 2017
Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten
zum 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem
Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der
Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von
Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der
Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die
Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die
Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was
diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl
und Größe des Betriebsrats.
Bei diesem Seminar der Akademie Herkert
erläutert Christoph J. Hauptvogel, Rechtsanwalt und Partner bei Graf
von Westphalen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der
Novelle haben.
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