GvW Veranstaltung

16 Mai 2017
Köln

Arbeitnehmerüberlassung 2017

Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten

zum 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem

Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der

Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von

Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der

Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die

Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die

Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was

diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl

und Größe des Betriebsrats.
 
Bei diesem Seminar der Akademie Herkert

erläutert Christoph J. Hauptvogel, Rechtsanwalt und Partner bei Graf

von Westphalen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der

Novelle haben.

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