GvW Veranstaltung
24
Oktober
2023
14:30 - 16:30
online
CBAM Der neue CO2-Grenzausgleich: Worauf sich Importeure jetzt vorbereiten müssen!
Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) führt die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren ein.
Betroffene Warengruppen:
- Eisen und Stahl
- Aluminum
- Zement
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Strom
Für alle Importe ab 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen.
GvW-Experte Lars Hillmann gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen sowie die konkreten Meldepflichten und Handlungsbedarfe.
Weitere Informationen zu dem Online-Seminar der IHK Cottbus finden Sie hier.