GvW Veranstaltung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Erweiterter Anwendungsbereich ab 2024
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und entfaltet unmittelbare Wirkung gegenüber solchen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Pflichten ausgedehnt auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Die mit dem Gesetz angesprochenen Sorgfaltspflichten zielen ab auf den Schutz grundlegender und speziell auf Arbeitnehmer bezogene Menschenrechte, die Beachtung von Sozial- und Umweltschutzstandards sowie auf Diskriminierungsverbote. Vorgegeben ist das Monitoring der gesamten Lieferkette vom Rohstoff bis hin zum Regal im Einzelhandel oder bis zur Maschinenhalle.
GvW-Expertin Dr. Julia Hörning informiert Sie über den aktuellen Stand und die aus dem Gesetz resultierenden Verpflichtungen in Deutschland und gibt einen Ausblick auf die Entwicklungen auf Ebene der EU.
Weitere Informationen zu dem Webinar, organisiert durch die IHK Lübeck, finden Sie hier.