GvW Veranstaltung

27 Oktober 2022
-
28 Oktober 2022
Mannheim

Der Menschen­rechts­beauftragte, die Menschen­echts­beauftragte

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft treten. Als großes Unternehmen sind Sie zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und spezifischer Umweltstandards verpflichtet. Betroffen sind davon Ihr eigener Geschäftsbereich sowie Ihre Lieferketten im In- und Ausland.

Die Experten,darunter GvW-Anwalt Lars Hillmann, vermitteln Ihnen einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der neuen Sorgfaltspflichten. 

Die folgenden Themen werden u. a. behandelt:

  • Geschützte Rechtspositionen – Menschenrechte und Umweltstandards
  • Risikoanalyse und Risikomanagement im Überblick
  • Unternehmensinterne Compliance-Organisation und die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten
  • Risiken für Unternehmen und verantwortliche Personen, Sanktionen, Befugnisse des BAFA

Am 2. Tag erarbeiten Sie anhand von Fragen aus der Praxis eine Lösung für typische Aufgaben und Konstellationen bei der Umsetzung des LkSG. Darüber hinaus erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Umsetzung des LkSG sowie nützliche Tools und Hinweise.

Weitere Informationen sowie das komplette Programm des 2-tägigen Seminars der HZA Hamburger Zollakademie finden Sie hier.