GvW Veranstaltung
Entwaldungsfreie Lieferkette-Verordnung
Bereits am 29. Juni 2023 trat die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union in Kraft. Sie wird die Holzhandelsverordnung ablösen und weitet deren Anwendungsbereich auf weitere Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) sowie bestimmte, daraus hergestellte Erzeugnisse aus. Anwendung findet die Verordnung grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2024 und begründet neue Pflichten für betroffene Unternehmen und ihre Zulieferer.
Im Rahmen dieser Veranstaltung der Handelskammer Hamburg informiert GvW-Expertin Dr. Julia Hörnig Sie über die Anwendungsbereiche der Verordnung und gibt einen Überblick über Monitoring-, Berichts- und Sorgfaltspflichten.