GvW Veranstaltung
Unterbringung von Flüchtlingen
Die Meldungen über die Flüchtlingsströme nach Deutschland reißen nicht
ab und die Suche nach Unterkünften gestaltet sich schwierig. Längst ist die
Privatwirtschaft ein unverzichtbarer Kooperationspartner der Kommunen, um
Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen winterfest aufzunehmen.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Erleichterungen geschaffen, um Flüchtlinge in
Baugebietstypen unterzubringen, die eine solche Unterbringung eigentlich nicht
zulassen. Aber auch die zwangsweise Einweisung von Flüchtlingen in leerstehende
Gebäude rückt immer weiter in den rechtlichen Fokus.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über die neuen Möglichkeiten verschaffen und
Ihnen auf Grundlage unserer Praxiserfahrungen Tipps für den Umgang mit den
Behörden geben.
Neben den bauplanungsrechtlichen Vorgaben und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten
der Kommunen möchten Dr. Alexander Freiherr von Aretin und Dr. Sven Donner Ihnen auch Hinweise für die Gestaltung von Verträgen
für die „freiwillige“ Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und Flächen zur Flüchtlingsunterbringung
geben, damit Sie für die Verhandlungen
und die Verträge mit den Kommunen gewappnet sind.
Beteiligt
GvW Graf von Westphalen Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin