GvW Veranstaltung

20 Januar 2016
Berlin

Unterbringung von Flüchtlingen

Die Meldungen über die Flüchtlingsströme nach Deutschland reißen nicht

ab und die Suche nach Unterkünften gestaltet sich schwierig. Längst ist die

Privatwirtschaft ein unverzichtbarer Kooperationspartner der Kommunen, um

Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen winterfest aufzunehmen.


Der Gesetzgeber hat verschiedene Erleichterungen geschaffen, um Flüchtlinge in

Baugebietstypen unterzubringen, die eine solche Unterbringung eigentlich nicht

zulassen. Aber auch die zwangsweise Einweisung von Flüchtlingen in leerstehende

Gebäude rückt immer weiter in den rechtlichen Fokus.


Wir möchten Ihnen einen Überblick über die neuen Möglichkeiten verschaffen und

Ihnen auf Grundlage unserer Praxiserfahrungen Tipps für den Umgang mit den

Behörden geben.


Neben den bauplanungsrechtlichen Vorgaben und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten

der Kommunen möchten Dr. Alexander Freiherr von Aretin und Dr. Sven Donner Ihnen auch Hinweise für die Gestaltung von Verträgen

für die „freiwillige“ Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und Flächen zur Flüchtlingsunterbringung

geben,  damit Sie für die Verhandlungen

und die Verträge mit den Kommunen gewappnet sind.

 

 

GvW Graf von Westphalen Berlin

Potsdamer Platz 8

10117 Berlin

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