AGG

Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen und stellt Arbeitgeber mitunter vor komplexe Herausforderungen. Es gewinnt durch die wachsende Sensibilität für Fragen der Vielfalt und Chancengleichheit zunehmend an Bedeutung und ist über den gesamten Zyklus der arbeitsvertraglichen Beziehung zu berücksichtigen. Diskriminierungsgefahren bestehen nicht nur im Bewerbungsverfahren, sondern auch bei Entscheidungen über Beförderungen, bei der Änderung von Arbeitsbedingungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Besondere Gefahren ergeben sich durch unbewusste Benachteiligungen. Entsprechende Auseinandersetzungen können mitunter erhebliche Folgekosten finanzieller Art mit sich bringen. Zugleich drohen Imageschäden, die u. U. lange nach Beendigung einer individualrechtlichen Streitigkeit noch weitere negative Folgen haben können.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in Fragen der AGG-Compliance. Wir helfen Ihnen bei der AGG-konformen Gestaltung von Stellenausschreibungen und bei der Abwehr von Klagen sogenannter „AGG-Hopper“. Ebenso beraten wir Sie bei der Gestaltung von Auswahlverfahren sowie der Implementierung von Beschwerdestrukturen. Um ein flächendeckendes Bewusstsein im Unternehmen für mögliche Fallstricke und typische Fehler zu wecken, unterstützen wir Sie gerne bei der Sensibilisierung und Schulung Ihrer Führungskräfte.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei der AGG-Beratung:


AGG-konforme Gestaltung von Verträgen und Dokumenten 


Schulung von Führungskräften


Sicherstellung von Compliance im Bewerbungsverfahren / AGG-Konformität von Stellenausschreibungen


Begleitung interner Beschwerdeverfahren


Begleitung von Ermittlungen bei Diskriminierungsvorwürfen und ggf. flankierend Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen


Vorgehen gegen „AGG-Hopper“


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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