Produktion von Wasserstoff

 

Grüner Wasserstoff als Energieträger der Zukunft Wasserstoff wird insbesondere in diesen Verfahren hergestellt:


„Grauer“ Wasserstoff: Erdgas wird durch Zugabe von Wasserdampf (Energie) in Wasserstoff und CO2 zerlegt (Dampfreformierung)


„Türkiser“ Wasserstoff: Erdgas Methan (CH4) wird durch Hitzezufuhr gespalten in Wasserstoff und festen Kohlenstoff (Pyrolyse)


„Grüner“ Wasserstoff: Wasser wird durch Einsatz von Strom in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Die eingesetzte elektrische Energie wird als chemische Energie im Wasserstoff eingelagert (Elektrolyse)


Grüner Wasserstoff kann einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da der eingesetzte Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammt und so bei seiner Herstellung kein CO2 in die Atmosphäre abgegeben wird. Die maßgeblichen Akteure zur Herstellung von grünem Wasserstoff sind neben Lieferanten von Strom aus erneuerbaren Energien solche Unternehmen, die Technologie zur Elektrolyse bzw. ganze Power-to-X-Anlagen liefern und die Betreiber dieser Anlagen, etwa von Elektrolyseuren.

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Unsere Anwältinnen und Anwälte haben insbesondere diese Rechtsthemen für Technologielieferanten und Elektrolysebetreiber bei der Produktion von grünem Wasserstoff identifiziert:

Rechtsthemen für Unternehmen, die Technologie liefern:

Wie kann ich mein IP schützen? (Patentierungsfragen)

Wieviel Zugang zu meiner Technik muss bereitgestellt werden?

Wie werden in meiner Kooperation die IP-Rechte verteilt?

Was ist kartellrechtlich zu beachten, insb. bei Kooperationen mit Wettbewerbern?

Welche Förderungen kann ich für meine Technologieentwicklung bekommen?

Gibt es spezielle Sicherheitsvorschriften?

Welche Standards gelten bei einer Technik, die im industriellen Maßstab bisher neu ist?

Rechtsthemen für Unternehmen, die Elektrolyseanlagen betreiben:

Wo darf ich eine Elektrolyse-Anlage bauen?

Welche Genehmigungsverfahren muss ich durchlaufen? Genehmigung oder Planfeststellung? Brauche ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Wird die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren beteiligt?

Darf ich das für die Elektrolyse benötigte Wasser einfach an beliebiger Stelle entnehmen oder brauche ich auch dafür eine Genehmigung?

Gibt es besondere Anforderungen, wenn ich meine Elektrolyseanlage nahe an der Offshore-Windstromerzeugung auf hoher See betreiben will?

Welche Sicherheitsanforderungen muss ich beachten?

Welche Förderungen kann ich für meine Anlage bekommen?

Gibt es neben den deutschen Förderprogrammen auch Programme auf EU-Ebene?

Verträge mit Unternehmen, die Technologie liefern

Verträge mit Unternehmen, die Anlagen bauen

Verträge mit Unternehmen, die Strom liefern

Verträge mit Unternehmen, die Wasserstoff abnehmen („Offtaker“)

Wie kann ich sicherstellen, dass mein H2 als „grün“ gilt? Welche Behörde zertifiziert?

Wer trägt das Zertifizierungsrisiko? D.h., wer ist verantwortlich, wenn der Wasserstoff nicht grün genug ist? Muss ich dieses Risiko als betreibendes Unternehmen tragen oder kann ich es vertraglich abwälzen, z.B. auf diejenigen, die den Strom liefern bzw. die den Wasserstoff abnehmen?

Wann fällt welche Abgabe an?

Welche Befreiungstatbestände gibt es z.B. von der EEG-Umlage?

Was ist umlagefähig?

Kann ich angemessenen und diskriminierungsfreien Netzanschluss und Netzzugang zum Wasserstoffnetz verlangen, um den von mir hergestellten Wasserstoff in den Markt zu geben?

Team Wasserstoff

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Transport/Speicherung und der Nutzung von Wasserstoff